Bestattungsformen

 Ob traditionelle Erdbestattung oder die zunehmend vebreitendere Feuerbestattung - wir beraten Sie bei der Wahl der Bestattungsform.

 

 

 

 

 

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die traditionsreichste Bestattungsform in Deutschland und war im Christentum auch lange Zeit die einzige anerkannte Art der Beisetzung.

Der Verstorbene wird in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt, zuvor begleiten ihn die Trauergäste von der Leichenhalle zum Grab, wo der Sarg in der Anwesenheit eines Pfarrers oder Trauerredners von Sargträgern in die Erde gelassen wird.

Es gibt Familien- oder Einzelgräber.

 

Erdbestattungen werden von vielen Menschen als "natürlicher" empfunden, sind jedoch teurer als Feuerbestattungen durch den deutlich größeren Aufwand.

Hier müssen Grabeinfassungen entfernt und später wieder versetzt werden. Der Erdaushub muss durchgeführt werden, das Erdreich muss zwischengelagert werden, überschüssiges Erdreich muss entsorgt werden. Zudem sind Särge für Erdbestattungen teurer, da sie massiver verarbeitet sind (diese müssen dem Gewicht der Erde standhalten).

Es werden mindestens vier Sargträger benötigt, bei größeren und schwereren Särgen dieser sogar sechs.

 

Bei einer Erdbestattung gibt es eine Bestattungsfrist von 8 Tagen, in dieser Zeit muss die Beerdigung stattfinden. Das zuständige Ordnungsamt kann diese Frist verlängern, dies geschieht jedoch nur mit triftigen Grund.

 

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist die häufigste Form der Beisetzung in Deutschland, bei dieser Art der Bestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert.

Aus kirchlicher Sicht ist die Feuerbestattung relativ neu, erst 1963 erlaubte das Heilige Offizium des Vatikans die Feuerbestattung für Christen.

 

Auch bei einer Feuerbestattung besteht eine Sargpflicht, der Sarg wird zusammen mit dem Leichnam verbrannt.

Im Gegensatz zu europäischen Nachbarländern wie Frankreich, Italien, Schweiz und Österreich ist es in Deutschland nicht erlaubt Urnen zu Hause aufzubahren, im Garten einzugraben oder die Asche zu verstreuen (ausser bei Seebestattungen).

Die einzige Ausnahme stellt das Bundesland Bremen dar. In allen anderen Bundesländern muss die Beisetzung einer Urne auf einem Friedhof oder einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. Friedwald) stattfinden.

 

In den meisten Fällen werden für die Einäscherung Krematoriumssärge verwendet, die aus Kieferholz bestehen und über keine Garnituren (Griffe) verfügen. Diese Särge sind schlichter gearbeitet als jene für Erdbestattungen, sowie aus dünnerem Holz, da sie keiner Belastung durch das Erdreich ausgesetzt werden müssen.

Es ist jedoch auch möglich Erdbestattungs-Särge einzuäschern, all unsere Särge sind dafür zugelassen.

 

Eine Urne besteht in der Regel aus zwei Teilen, der Aschenkapsel die im Krematorium versiegelt wird und der Überurne (auch "Schmuckurne" genannt), in die die Aschekapsel später eingelegt wird.

 

Neben dem traditionellen Erdgrab gibt es bei Urnen noch weitere Möglichkeiten zur Beisetzung.

Dazu gehören Urnenwände, Urnen-Haine, anonyme Feuerbestattung und Baum-Bestattung (siehe weiter unten) .

 

Urnenwand:

Bei einer Urnenwand, auch "Kolumbarium" genannt, handelt es sich um eine meist freistehende Wand in einem Friedhof die einzelne abgeschlossene Kammern enthält.

 

Die Urne wird zur Beisetzung in eine der Kammern gestellt, die Öffnung wird direkt nach der Beerdigung mit einer Steinplatte mit Inschrift verschlossen. Da die Kammern Luft- und Wasserdicht sind findet hier kein Verrottungsvorgang statt, auch bei biologisch abbaubaren Urnen nicht.

 

Bei einer Urnenwand dürfen in den allermeisten Fällen keine Blume oder sonstige Dekoration abgelegt werden, auch wenn dies von manchen Friedhofsverwaltungen stillschweigend geduldet wird.

 

Urnen-Hain:

In einem Erdboden befindet sich ein spezielles Rohr, in das die Urne hinabgelassen wird, die Öffnung wird nach der Beisetzung mit einer massiven Metallplatte verschraubt. Die Urne hat hier keinen Kontakt zum Erdeich, da sie vollständig vom Rohr umschlossen ist, ähnlich wie bei der Urnenwand findet dadurch kein Verrottungsvorgang statt.

Direkt auf die Metallplatte mit der die Öffnung des Rohrs verschlossen ist, kann später ein Grabmal in Form einer Stele gesetzt werden. Sollten später weitere Urnen in das Rohr hinabgelassen werden, muss in diesem Fall die Stele für die Beisetzung vorübergehend wieder entfernt werden.

 

Urnen-Erdgrab:

Hier handelt es sich um ein Erdgrab in das ausschließlich Urnen beigesetzt werden dürfen und keine Särge, der Unterschied zum Erdbestattungsgrab liegt hauptsächlich in der Größe. Reine Urnen-Erdgräber sind häufig quadratisch angelegt, z.B. 1m x 1m.

 

Der städtische Friedhof in Viechtach verfügt über Urnenwände, Urne-Haine, reine Urnegräber (Erdgräber), sowie die Möglichkeit zur Baumbestattung und anonymen Beisetzung.

Im Viechtacher Pfarr-Friedhof gibt es ausschließlich gemischte Gräber (Gräber für Urnen und Erdbestattungen), keine der anderen Beisetzungs-Möglichkeiten besteht hier.

 

Ablauf Urnen-Beisetzung:

Der Ablauf bei einer Urnen-Beisetzung ist im Wesentlichen identisch zur Erdbestattung, anstelle von vier bis sechs Sargträgern gibt es hier jedoch nur einen Urnenträger. Manche Angehörigen wollen das Tragen der Urne auch selbst übernehmen, auch das ist möglich.

Anders als bei einer Erdbestattung müssen bei Urnen-Bestattung keine Grabeinfassungen entfernt werden, handelt es sich um ein abgedecktes Grab mit Platten, müssen lediglich diese entfernt werden bzw. nur eine davon. Somit fallen Steinmetz-Arbeiten bei einer Urne immer geringer aus als bei einer Erdbestattung.

Der Erdaushub für eine Urne hat nur rund 25cm Durchmesser und ist erheblich günstiger als der Erdaushub für Erdbestattungs-Särge.

 

Wie bei der Erdbestattung besteht auch bei einer Urne eine Bestattungsfrist, diese ist mit maximal 3 Monate  nach der Einäscherung aber sehr großzügig ausgelegt. Während die Frist bei einer Erdbestattung lediglich 8 Tage beträgt.

Somit ist es etwa auch möglich, die Beisetzung einer Urne erst einen Monat nach der Einäscherung stattfinden zu lassen, wenn sich z.B. Verwandte zum Beispiel gerade im Ausland aufhalten und ihnen die Teilnahme an der Beerdigung sonst nicht möglich wäre.

 

Zusätzliche Vorschriften & Formalitäten bei der Feuerbestattung:

 Die Formalitäten für eine Feuerbestattung sind etwas aufwändiger als bei einer Erdbestattung:

 - Zusätzlich zu den Formalitäten der Erdbestattung bedarf es bei einer Feuerbestattung noch einer schriftlichen Willenserklärung des Verstorbenen. Sollte vom Verstorbenen keine Willenserklärung vorliegen, kann diese auch vom nächsten Angehörigen ausgefüllt werden, Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Verstorbene sich zu Lebzeiten nicht ablehnend gegenüber einer Feuerbestattung geäußert hat.

 - Es wird zudem eine sogenannte polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, diese wird von der örtlichen Polizei-Dienststelle des Sterbeorts ausgestellt, dazu muss der Bestatter der Polizei die Papiere vorlegen.

 - Abgesehen von Bayern ist bei einer Feuerbestattung in allen Bundesländern eine zweite Leichenschau vorgeschrieben, die im Krematorium kurz vor Einäscherung durchgeführt wird.

Je nach Bundesland kann die zweite Leichenschau nicht immer von jedem praktischen Arzt durchgeführt werden, sondern teilweise ausschließlich von rechtsmedizinischen Instituten, da der Sinn dieser weiteren Untersuchung der definitive Ausschluss einer unnatürlichen Todesursache ist.

In Bayern wird die zweite Leichenschau voraussichtlich 2023 ebenfalls eingeführt.

 

Wartezeit Einäscherung:

Die Wartezeit für die Beerdigung ist bei der Feuerbestattung immer etwas länger als bei einer Erdbestattung. Das liegt an der gesetzlichen Vorschrift, dass die Einäscherung frühestens 48 Stunden nach dem Todeszeitpunkt stattfinden darf. Falls die Auslastung des jeweiligen Krematoriums sehr hoch ist, kann dies die Wartezeit zusätzlich verlängern.

 

 

Anonyme Bestattung

Die anonyme Feuerbestattung ist die günstigste Form der Bestattung, jedoch auch die unpersönlichste. Sie bietet sich dann an wenn Angehörige zum Verstorbenen keinerlei Bezug haben, über kein eigenes Grab verfügen und die Bestattung möglichst günstig gestaltet werden soll.

Spricht man von einer anonymen Bestattung ist in den meisten Fällen die anonyme Feuerbestattung gemeint. Grundsätzlich sind anonyme Bestattungen auch als Erdbestattungen möglich, allerdings hängt dies vom Friedhof ab. Für gewöhnlich sind anonyme Erdbestattungen nur auf größeren Friedhöfen möglich und auch an diesen besteht zunehmend seltener die Möglichkeit.

 

Bei einer anonymen Feuerbestattung wird die Aschekapsel in einem Sammelgrab beigesetzt. Überurnen sind nicht gestattet. Oftmals können Trauergäste an einer anonymen Beerdigung nicht teilnehmen, da es zumindest auf größeren Friedhöfen die Regel ist, dass mehrere Urne gesammelt und dann zusammen beigesetzt werden. Dies ist jedoch vom Friedhof abhängig.

Blumen und jede Grabdekoration sind nicht erlaubt, ebenso wenig gibt es später irgendeinen Hinweis auf die Identität des Verstorbenen, weder Grabtafeln noch ein Grabkreuz mit Namen.

In Viechtach verfügt nur der städtische Friedhof über ein Feld für anonyme Urnen-Beisetzungen, nicht jedoch der Pfarr-Friedhof.

Ein anonymes Urnengrab kann nach Ablauf der Ruhefrist (15 Jahre oder mehr, je nach Friedhof) nicht verlängert werden.

 

Baumbestattung / naturnahe Bestattung

Die Baumbestattung (auch als "naturnahe Bestattung" bezeichnet), stellt eine eher neuere Form der Urnen-Beisetzung da. Hier wird die Urne nahe an einem Baum bestattet.

Wie bei einer anonymen Bestattung gibt es auch bei der Baumbestattung keinen Hinweis auf die Identität des Verstorbenen, Grabtafeln oder ähnliches sind nicht gestattet. Ähnlich verhält es sich mit Blumen und Grabdekoration, diese können allenfalls zu einem kurzen Zeitraum zur Beerdigung erlaubt sein.

Auf dem städtischen Friedhof in Viechtach besteht die Möglichkeit zur Baumbestattung. Auch Überurnen ("Schmuckurnen) sind im Fall des städtischen Friedhofs in Viechtach erlaubt, dies ist jedoch nicht auf jedem Friedhof der Baumbestattung anbietet der Fall.

 

Im Gegensatz zur anonymen Bestattung können Trauergäste bei der Baumbestattung an der Beerdigung teilnehmen, auch ist das Grab bei einer Baumbestattung eindeutig einem Besitzer zuzuordnern, da es sich hier nicht um ein Sammelgrab handelt.

Ein Grab für die Baumbestattung wird im Fall des städtischen Friedhofs in Viechtach zunächst für 15 Jahre erworben und kann danach verlängert werden.