Patientenverfügung – selbstbestimmt vorsorgen

Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille respektiert wird, selbst wenn Sie ihn im Ernstfall nicht mehr äußern können. Die Verfügung kann jederzeit widerrufen werden. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte sind daran gebunden, sofern die getroffenen Festlegungen zur aktuellen Situation passen.

Hilfreiche Formulierungshilfen für die Patientenverfügung bietet etwa das Bundesministerium der Justiz.

Außerdem können Sie mit dem Online-Tool der Verbraucherzentrale Ihre Patientenverfügung Schritt für Schritt selbst zusammenstellen.

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine vertraute Person, im Bedarfsfall rechtliche Angelegenheiten zu übernehmen. Sie stärkt die Selbstbestimmung, erfordert aber uneingeschränktes Vertrauen in die bevollmächtigte Person. Für die Erstellung der Vorsorgevollmacht bietet die Verbraucherzentrale ein hilfreiches Tool an.

Alternativ können Sie auch eine Betreuungsverfügung aufsetzen. Hier ist anders als bei der Vorsorgevollmacht ein Gericht involviert, das sicherstellt, dass Ihre Wünsche in die Tat umgesetzt werden.